Richtigstellung!

Ja es gab Gespräche mit einigen Gemeinden, wegen 3 Punkte vom Büro i.n.n. die in den Satzungen aufzunehmen sind dass
 
1. vor jedweder Art von projektbezogenen Antragstellungen vorsorglich eine konkrete und verbindliche Alternativenprüfung zu erfolgen hat, insbesondere im Hinterblick auf mögliche alpine Retentionspotentiale und 
 
2. daraus resultierende mögliche Änderungen der Beitragspflichten und Stimmrechte werden in den Satzungen unmittelbar angepasst werden sowie
 
3. sämtliche Planungsschritte ausschließlich auf Grundlage eines verbindlichen Beteiligungsmodelles und mit Zustimmung der betroffenen Grundeigentümer erfolgen.

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